Spenden hilft!
Gemäß Freistellungsbescheid vom 28.06.2023 des Finanzamts Uelzen-Lüchow (Erstbescheid vom 15.4.2016) ist Grenzenlos – People in Motion e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Grenzenlos – People in Motion e.V. fördert den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene“ (Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) und kann somit Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Für die Erstellung einer Zuwendungsbestätigung (Zustellung im ersten Quartal des Folgejahres) benötigen wir allerdings den vollständigen Namen und die vollständige Adresse der Spender*in.
Bitte habt Verständnis dafür, dass wir Zuwendungsbestätigungen erst ab einer Spende von 300 EUR ausstellen. Bis zu dieser Höhe reicht dem Finanzamt euer Kontoauszug!
Wir freuen uns über jeden großen und kleinen Betrag!
Bankverbindung
Grenzenlos – People in Motion e.V.
Triodos Bank
IBAN: DE94 5003 1000 1035 9970 04
BIC: TRODDEF1
Fördermitgliedschaft
Eine Fördermitgliedschaft hilft dem Verein, regelmäßige Projekte zur Unterstützung von Flüchtenden, Vertriebenen und Verfolgten zu planen und umzusetzen. Eine Kündigung Deiner Fördermitgliedschaft ist jederzeit möglich. Im ersten Quartal des Folgejahres erhältst Du automatisch eine Spendenbescheinigung über alle, von Dir geleisteten Beträge. Auf Wunsch schicken wird Dir eine Satzung (hier online) zu.
Antrag für eine Fördermitgliedschaft als pdf zum ausdrucken.
Datenschutzbestimmungen: Ich willige ein, dass der oben genannte Verein als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes/Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind.